Vorläufige Anhörung zur Operation Sibilla (Perugia, Italien, 10. Oktober 2024)
Die vorläufige Anhörung im Prozess Sibilla wurde für den 10. Oktober um 10 Uhr vor dem Gericht von Perugia angesetzt. An diesem Tag wird die Anklageerhebung gegen zwölf Genossinnen und Genossen beantragt, darunter Alfredo Cospito (inhaftiert nach dem 41bis-Regime im Bancali-Gefängnis in Sassari). Höchstwahrscheinlich wird Alfredo per Videokonferenz zugeschaltet werden. Nach dem Wegfall des Straftatbestands der Vereinigung werden die Genossen in 19 Anklagepunkten verklagt, einschließlich des Hauptanklagepunkts der Anstiftung zum Verbrechen mit dem erschwerenden Umstand des Zwecks des Terrorismus im Zusammenhang mit der Herausgabe und Verbreitung der anarchistischen Zeitung „Vetriolo“. Die anderen Anklagen (alle mit Ausnahme von vier, verschärft durch den Zweck des Terrorismus) betreffen sieben Episoden von Wandbeschriftungen und zwei Banneraushänge, die Veröffentlichung eines Flugblatts durch den „Circolaccio Anarchico“ in Spoleto, zwei Texte von Alfredo Cospito für spezifische Veranstaltungen in Bologna und Frankreich, fünf Texte aus den ersten Monaten von Covid-19 und die erste Ausgabe des Buches “Quale internazionale?” [Welche Internationale?], sowie die Beschädigung einiger Fahrzeuge von “Poste Italiane” in Foligno während des Hungerstreiks von anarchistischen Genossinnen gegen die Frauenabteilung AS2 im Gefängnis von L’Aquila (2019).
Die in den frühen Morgenstunden des 11. November 2021 eingeleitete Operation Sibilla hatte das erklärte Ziel, die anarchistische Zeitung „Vetriolo“ (sowie die Edizioni Monte Bove, den Circolaccio Anarchico und zwei Websites, Roundrobin und Malacoda) zu treffen. Besondere Beachtung in den Augen der Ermittler verdiente die Veröffentlichung des Interviews mit Alfredo Cospito, damals Inhaftierter im Gefängnis von Ferrara, das in drei Teilen in ebenso vielen Ausgaben der Zeitung unter dem Titel „Quale internazionale?“ erschien und später im gleichnamigen Buch mit einem langen Nachtrag über die Geschichte der Federazione Anarchica Informale [Anarchistischen Informellen Föderation] neu aufgelegt wurde. In den Papieren der Richter von Perugia ging jedoch eine vorherige umfangreiche Untersuchung der Staatsanwaltschaft in Mailand mit dem bezeichnenden Namen „Vetriolo“ auf.
Mit der Sibilla-Operation experimentierten die Repressionskräfte mit der Verwendung des Vorwurfs der Anstiftung zum Verbrechen unter dem erschwerenden Umstand des terroristischen Zwecks, um die anarchistische Publizistik zu treffen und möglicherweise Untersuchungshaftbefehle an Genossen zu verteilen, die beschuldigt wurden, militante Texte verfasst oder herausgegeben zu haben, wobei sie nicht vorhandene „Anstiftungs-“ und „Orientierungs“-Kapazitäten in einem Bereich wie der anarchistischen Bewegung unterstellten, der historisch durch eine hartnäckige und radikale Autonomie des Denkens und Handelns gekennzeichnet ist. Es ist nicht zuletzt bezeichnend, dass die beiden von der Aktion betroffenen Websites auf italienischem Gebiet gesperrt wurden.
Die Voruntersuchung verlief für die Ermittler nicht gerade glücklich. Angesichts von acht Anträgen auf Untersuchungshaft für insgesamt sechzehn Verdächtige gewährte der Untersuchungsrichter sechs vorsorgliche Maßnahmen, wobei das Verbrechen der Vereinigung ausgeschlossen wurde (ein Haftbefehl gegen den bereits inhaftierten Alfredo Cospito, Hausarrest für einen Genossen und vier Wohnsitz-Maßnahmen mit Meldepflicht bei den Justizbehörden). Nur fünf Wochen später hob das Gericht von Perugia jedoch alle Maßnahmen mit einem Beschluss auf, der die Anklage vollständig auflöste. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung beim Kassationsgerichtshof ein, der der Berufung der Staatsanwaltschaft stattgab und eine erneute Anhörung anordnete. Das Kassationsgericht bestätigte jedoch auch mit einer langen Begründung, dass alle vorsorglichen Maßnahmen null und nichtig waren.
In der Zwischenzeit wendete sich das Unglück weiter gegen die Ermittler: Die Leiterin der Untersuchung, Manuela Comodi, wurde wegen unbefugten Zugriffs auf Dokumente im Computersystem der Staatsanwaltschaft zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt und an das Zivilgericht in Mailand überstellt.
Obwohl das Verfahren, wie bereits erwähnt, einen Präzedenzfall gegen anarchistische Publikationen darstellte und in gewisser Weise als Vorläufer für weitere Repressionen fungierte (man denke insbesondere an die Operation Scripta Scelera gegen die internationalistische anarchistische Vierzehntägige Zeitung „Bezmotivny“), hatte Sibilla vor allem gegen Alfredo Cospito die dramatischsten Auswirkungen.
Wir können und wollen nicht übersehen, welche Rolle diese Angelegenheit bei der Überführung Alfredos in das 41bis-Haftregime gespielt hat. In den Begründungen, die die Repressionsapparate zunächst vorbrachten, um die Inhaftierung des Genossen in diesem berüchtigten Vernichtungsregime zu rechtfertigen und dann – im Geflecht der institutionellen Widersprüche, die während des Hungerstreiks von 2022-’23 heranreiften – zu bekräftigen, tauchen genau die Schriften auf, gegen die bereits in Perugia (und zuvor in Mailand) ermittelt wurde. Sibilla trägt somit technisch und auch suggestiv zu den juristischen Rechtfertigungen für die Fortsetzung der Folterungen bei, denen der Genosse ausgesetzt ist.
Die Entscheidung des Staates, eine Untersuchung fortzusetzen, die sich bisher als äußerst brüchig erwiesen hat, ist offensichtlich auch auf die Notwendigkeit zurückzuführen, Alfredo in 41 bis zu halten. Es ist kein Zufall, dass ein eventueller Prozess höchstwahrscheinlich kurz vor Ablauf der vier Jahre, die der Genosse in diesem Gefängnisregime verbringt, stattfinden wird. Eine eventuelle Verurteilung und der mögliche Antrag auf Verlängerung der 41 bis sind daher rechtlich und politisch miteinander verknüpft. Als Beweis für den politischen Willen, der hinter diesen Ermittlungen steht, wurde nach der Ablösung von Manuela Comodi die Funktion des Staatsanwalts von Generalstaatsanwalt Raffaele Cantone persönlich übernommen.
Diese Gerichtsverhandlung ist für uns vor allem eine Gelegenheit, den Kampf gegen 41 bis und in Solidarität mit Alfredo Cospito fortzusetzen. Andererseits wird die bloße Anwesenheit des Genossen einen lebendigen Widerspruch für diejenigen darstellen, die ihn lebendig begraben lassen wollen.
Ohne den historischen Kontext zu vergessen, in dem sich diese Entwicklung vollzog (man denke nur daran, dass die Entscheidung, Alfredo nach 41 bis zu versetzen, nur wenige Monate nach Beginn des Krieges in der Ukraine getroffen wurde, und zwar von der damaligen Regierung der Nationalen Einheit unter der Führung von Mario Draghi), muss die Zeit der besonderen repressiven Intensität, die wir derzeit erleben, als das bezeichnet werden, was sie wirklich ist: eine Manifestation einer echten Kriegspolitik.
Aus diesen Gründen rufen wir dazu auf, bei der vorläufigen Anhörung und während der eventuellen Verhandlung unterstützend anwesend zu sein.
[September 2024]
PDF (it): Fissata l’udienza preliminare per l’operazione Sibilla (Perugia, 10 ottobre 2024)
PDF (en): Preliminary hearing set for Sibilla operation (Perugia, Italy, October 10, 2024)
PDF (fr): L’audience préliminaire suite à l’opération Sibilla a été fixée (Pérouse, Italie, 10 octobre 2024)
[Per E-Mail erhalten und veröffentlicht in https://lanemesi.noblogs.org/post/2024/09/12/vorlaufige-anhorung-zur-operation-sibilla-perugia-italien-10-oktober-2024/ | Auf italienisch veröffentlicht unter https://lanemesi.noblogs.org/post/2024/09/06/fissata-ludienza-preliminare-per-loperazione-sibilla-perugia-10-ottobre-2024/]
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(IT) Fissata l’udienza preliminare per l’operazione Sibilla (Perugia, 10 ottobre 2024)
(EN) Preliminary hearing set for Sibilla operation (Perugia, Italy, October 10, 2024)
(FR) L’audience préliminaire suite à l’opération Sibilla a été fixée (Pérouse, Italie, 10 octobre 2024)
(DE) Vorläufige Anhörung zur Operation Sibilla (Perugia, Italien, 10. Oktober 2024)
(EL) Ορίστηκε προκαταρκτική ακρόαση για την Επιχείρηση Sibilla (Περούτζια, Ιταλία, 10 Οκτωβρίου 2024)